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Transfer Impact Assessments (TIAs)

SalesFrank — Another Side Ventures Free Zone LLC

Erstellt gemäß den Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA/EDPB) — Empfehlungen 01/2020 zu Maßnahmen zur Ergänzung von Übermittlungsgarantien (Version 2.0, verabschiedet am 18.06.2021) Verantwortliche Stelle (Datenexporteur): Another Side Ventures Free Zone LLC, Al Shohada Road, Ras Al Khaimah, VAE EU-Vertreter gemäß Art. 27 DSGVO: Thomas Bergmann, info@salesfrank.com
Datum der Erstbewertung: März 2026 Nächste planmäßige Überprüfung: September 2026


TIA Nr. 1: ElevenLabs, Inc.

1. Identifizierung der Datenübermittlung

1.1 Datenexporteur

FeldAngabe
NameAnother Side Ventures Free Zone LLC
RolleAuftragsverarbeiter (im Verhältnis zum Kunden als Verantwortlichem)
SitzRas Al Khaimah, VAE
EU-VertreterThomas Bergmann, info@salesfrank.com
Kontakt Datenschutzinfo@salesfrank.com

1.2 Datenimporteur

FeldAngabe
NameElevenLabs, Inc.
RolleUnterauftragsverarbeiter
SitzNew York, USA
Websiteelevenlabs.io
DPA abgeschlossenJa — ElevenLabs Standard Data Processing Agreement
SCCs abgeschlossenJa — Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission vom 04.06.2021, Modul 3 (Auftragsverarbeiter → Unterauftragsverarbeiter)
EU-US Data Privacy FrameworkPrüfung der Zertifizierung: [zum Zeitpunkt der Bewertung zu verifizieren unter dataprivacyframework.gov]

1.3 Art der übermittelten personenbezogenen Daten

DatenkategorieBeschreibungPersonenbezug
Audiodaten (Speech-to-Text)Echtzeit-Audiostream der Stimme der angerufenen Person während des TelefonatsJa — Stimme ist biometrisches Datum im weiteren Sinne; in Kombination mit Telefonnummer identifizierbar
Textdaten (Text-to-Speech)Vom LLM generierter Antworttext, der in Sprache umgewandelt wirdNein — enthält keine personenbezogenen Daten der angerufenen Person; synthetisch generierter Text

1.4 Zweck der Übermittlung

Die Übermittlung erfolgt ausschließlich zum Zweck der:
  • Sprachsynthese (Text-to-Speech): Umwandlung von KI-generierten Textantworten in natürlichsprachliche Audioausgabe für das Telefongespräch
  • Spracherkennung (Speech-to-Text): Echtzeit-Transkription der gesprochenen Worte der angerufenen Person in Text, der anschließend vom LLM verarbeitet wird

1.5 Art der Verarbeitung

Die Verarbeitung durch ElevenLabs erfolgt als transiente Echtzeit-Stream-Verarbeitung (Real-Time Streaming):
  • Audiodaten werden als kontinuierlicher Datenstrom an die ElevenLabs-API gesendet
  • Die Verarbeitung erfolgt in Echtzeit im Arbeitsspeicher (RAM) der ElevenLabs-Server
  • Das Ergebnis (transkribierter Text bzw. synthetisierte Sprache) wird unmittelbar an den Auftragnehmer zurückgestreamt
  • Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung der Audiodaten oder Transkripte bei ElevenLabs nach Abschluss der Echtzeitverarbeitung
  • Die Verarbeitungsdauer pro Anfrage beträgt typischerweise wenige Sekunden

1.6 Häufigkeit und Umfang

  • Verarbeitung erfolgt bei jedem über die Plattform geführten Telefongespräch
  • Umfang: abhängig von der Anzahl und Dauer der Telefonate des jeweiligen Kunden
  • Typische Gesprächsdauer: 30 Sekunden bis 5 Minuten pro Anruf

1.7 Kategorien betroffener Personen

  • Kontaktpersonen (angerufene Personen): in der Regel geschäftliche Kontakte (B2B), wie Geschäftsführer, Vertriebsleiter oder sonstige Entscheidungsträger in Unternehmen

2. Bewertung der Rechtsordnung des Empfängerlandes (USA)

2.1 Allgemeine Bewertung

Die Vereinigten Staaten von Amerika verfügen über kein umfassendes Bundesdatenschutzgesetz, das dem Schutzniveau der DSGVO entspricht. Die Europäische Kommission hat jedoch am 10. Juli 2023 einen Angemessenheitsbeschluss für den EU-US Data Privacy Framework (DPF) gemäß Art. 45 DSGVO erlassen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795).

2.2 Relevante US-Gesetze und behördliche Zugriffsrechte

2.2.1 FISA Section 702 (Foreign Intelligence Surveillance Act)

  • Anwendungsbereich: Ermöglicht US-Nachrichtendiensten die gezielte Überwachung der elektronischen Kommunikation von Nicht-US-Personen außerhalb der USA
  • Relevanz für diese Übermittlung: ElevenLabs könnte theoretisch als „Electronic Communication Service Provider” einer Anordnung gemäß FISA 702 unterliegen
  • Bewertung: Die tatsächliche Wahrscheinlichkeit einer Anordnung ist als sehr gering einzuschätzen (siehe Abschnitt 2.3)

2.2.2 Executive Order 12333

  • Anwendungsbereich: Ermöglicht die Massenüberwachung von Kommunikationsdaten außerhalb der USA („upstream collection”)
  • Relevanz für diese Übermittlung: Betrifft primär Daten, die über transatlantische Kabel übertragen werden
  • Bewertung: Durch End-to-End-Verschlüsselung (TLS 1.2+) ist der Inhalt der übertragenen Daten auch bei Abfangen nicht lesbar

2.2.3 Executive Order 14086 (Oktober 2022)

  • Schränkt die Überwachungstätigkeit der US-Nachrichtendienste ein
  • Führt ein Beschwerdemechanismus für EU-Bürger ein (Data Protection Review Court — DPRC)
  • Verlangt, dass Überwachungsmaßnahmen verhältnismäßig und notwendig sind
  • Bildet die Grundlage für den EU-US Data Privacy Framework Angemessenheitsbeschluss

2.2.4 CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, 2018)

  • Anwendungsbereich: Ermöglicht US-Behörden, von US-Unternehmen die Herausgabe von Daten zu verlangen, auch wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind
  • Relevanz: Betrifft ElevenLabs als US-Unternehmen
  • Bewertung: Der CLOUD Act erfordert einen richterlichen Beschluss und ist auf spezifische Ermittlungsverfahren beschränkt

2.3 Wahrscheinlichkeitsbewertung eines behördlichen Zugriffs

Die Wahrscheinlichkeit, dass US-Behörden auf die bei ElevenLabs verarbeiteten Daten zugreifen, wird aus folgenden Gründen als sehr gering eingestuft:
FaktorBewertung
Art der DatenTransiente Audiofragmente und synthetisierte Sprache — keine persistent gespeicherten Inhalte, keine Kommunikationsmetadaten im klassischen Sinne
Speicherdauer beim DatenimporteurKeine dauerhafte Speicherung — Echtzeitverarbeitung im RAM, keine abrufbaren Archive
Art der betroffenen PersonenB2B-Geschäftskontakte in Europa — kein Bezug zu nationaler Sicherheit, Terrorismus oder Strafverfolgungsinteressen der USA
Art der GeschäftstätigkeitAutomatisierte Vertriebstelefonate (Sales Outreach) — kein Bezug zu Sektoren von geheimdienstlichem Interesse
Bisherige ErfahrungenKeine bekannten Fälle, in denen US-Behörden auf transiente Sprachverarbeitungsdaten von B2B-SaaS-Plattformen zugegriffen haben
Praktische UmsetzbarkeitDa keine dauerhafte Speicherung stattfindet, wäre ein Zugriff technisch nur in Echtzeit möglich — ein unverhältnismäßiger Aufwand für die Art der verarbeiteten Daten
Gesamtbewertung Zugriffswahrscheinlichkeit: SEHR GERING

3. Ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen

Zusätzlich zu den vertraglichen Garantien (SCCs, DPA) hat der Datenexporteur folgende ergänzende Maßnahmen implementiert:

3.1 Technische Maßnahmen

MaßnahmeBeschreibung
TransportverschlüsselungAlle Datenübertragungen an ElevenLabs erfolgen über TLS 1.2 oder höher. Die Verschlüsselung erfolgt Ende-zu-Ende zwischen den Systemen des Datenexporteurs und den ElevenLabs-API-Endpunkten.
Transiente VerarbeitungAudiodaten werden ausschließlich als Echtzeitstream verarbeitet und nicht dauerhaft bei ElevenLabs gespeichert. Nach Abschluss der Verarbeitung jeder einzelnen Anfrage werden die Daten aus dem Arbeitsspeicher gelöscht.
Keine SekundärnutzungElevenLabs ist vertraglich verpflichtet, die übermittelten Daten nicht für eigene Zwecke (z. B. Modelltraining) zu verwenden.
API-AuthentifizierungDer Zugang zur ElevenLabs-API erfolgt ausschließlich über authentifizierte API-Schlüssel, die sicher auf den EU-Servern des Datenexporteurs gespeichert sind.
Minimale DatenübermittlungEs werden ausschließlich die für die Sprachverarbeitung erforderlichen Audiofragmente übermittelt — keine Telefonnummern, Namen, E-Mail-Adressen oder sonstige identifizierende Daten der angerufenen Personen.
Keine Speicherung auf EU-externen EndgerätenDie dauerhafte Speicherung von Gesprächsaufzeichnungen und Transkripten erfolgt ausschließlich auf den EU-Servern des Datenexporteurs (Microsoft Azure, EU West).

3.2 Organisatorische Maßnahmen

MaßnahmeBeschreibung
Vertragliche VerpflichtungDPA und SCCs mit ElevenLabs abgeschlossen, die Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, Meldepflichten und Kontrollrechte regeln
Regelmäßige ÜberprüfungDer Datenexporteur überprüft mindestens halbjährlich, ob sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Empfängerland geändert haben
BenachrichtigungspflichtElevenLabs ist vertraglich verpflichtet, den Datenexporteur unverzüglich zu informieren, wenn eine behördliche Anfrage bezüglich der verarbeiteten Daten eingeht
Aussetzung der ÜbermittlungDer Datenexporteur hat das vertragliche Recht, die Datenübermittlung auszusetzen, wenn das Schutzniveau nicht mehr gewährleistet werden kann

4. Gesamtbewertung und Ergebnis

4.1 Zusammenfassende Risikobewertung

BewertungskriteriumErgebnis
Schwere des potenziellen EingriffsGering — transiente Audiofragmente ohne dauerhafte Speicherung
Wahrscheinlichkeit eines behördlichen ZugriffsSehr gering — keine Relevanz für Nachrichtendienste oder Strafverfolgung
Wirksamkeit der vertraglichen GarantienHoch — SCCs, DPA, Benachrichtigungspflichten
Wirksamkeit der technischen MaßnahmenHoch — TLS-Verschlüsselung, transiente Verarbeitung, minimale Datenübermittlung
Praktische Durchsetzbarkeit von BetroffenenrechtenGewährleistet — über den Datenexporteur und den EU-Vertreter

4.2 Ergebnis

Die Übermittlung personenbezogener Daten an ElevenLabs, Inc. (USA) ist unter Berücksichtigung der vertraglichen Garantien (SCCs, DPA) und der implementierten ergänzenden technischen und organisatorischen Maßnahmen mit den Anforderungen der DSGVO vereinbar. Die Kombination aus (1) der transienten Natur der Verarbeitung (keine dauerhafte Speicherung), (2) der minimalen Datenübermittlung (nur Audiofragmente, keine identifizierenden Metadaten), (3) der Transportverschlüsselung und (4) den vertraglichen Schutzmechanismen gewährleistet ein Schutzniveau, das dem in der EU im Wesentlichen gleichwertig ist. Bewertung: ÜBERMITTLUNG ZULÄSSIG

4.3 Auflagen und Bedingungen

  • Die Bewertung ist an die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden und wird bei wesentlichen Änderungen (z. B. Aufhebung des EU-US DPF Angemessenheitsbeschlusses, Änderung der US-Gesetzgebung) unverzüglich überprüft.
  • Die planmäßige Überprüfung erfolgt spätestens im September 2026.
  • Bei Bekanntwerden eines behördlichen Zugriffs auf die übermittelten Daten wird die Übermittlung unverzüglich ausgesetzt und die betroffenen Auftraggeber werden informiert.


TIA Nr. 2: Deepgram, Inc.

1. Identifizierung der Datenübermittlung

1.1 Datenexporteur

FeldAngabe
NameAnother Side Ventures Free Zone LLC
RolleAuftragsverarbeiter (im Verhältnis zum Kunden als Verantwortlichem)
SitzRas Al Khaimah, VAE
EU-VertreterThomas Bergmann, info@salesfrank.com
Kontakt Datenschutzinfo@salesfrank.com

1.2 Datenimporteur

FeldAngabe
NameDeepgram, Inc.
RolleUnterauftragsverarbeiter
SitzSan Francisco, Kalifornien, USA
Websitedeepgram.com
DPA abgeschlossenJa — Deepgram Data Processing Agreement
SCCs abgeschlossenJa — Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Modul 3 (Auftragsverarbeiter → Unterauftragsverarbeiter)
EU-US Data Privacy FrameworkPrüfung der Zertifizierung: [zum Zeitpunkt der Bewertung zu verifizieren unter dataprivacyframework.gov]

1.3 Art der übermittelten personenbezogenen Daten

DatenkategorieBeschreibungPersonenbezug
Audiodaten (Speech-to-Text)Echtzeit-Audiostream der Stimme der angerufenen Person während des TelefonatsJa — Stimme ist biometrisches Datum im weiteren Sinne; in Kombination mit Telefonnummer identifizierbar
Hinweis: Im Gegensatz zu ElevenLabs wird Deepgram ausschließlich für die Spracherkennung (Speech-to-Text) eingesetzt. Es werden keine Textdaten zur Sprachsynthese an Deepgram übermittelt.

1.4 Zweck der Übermittlung

Die Übermittlung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Spracherkennung (Speech-to-Text): Echtzeit-Transkription der gesprochenen Worte der angerufenen Person in Text, der anschließend vom LLM (gehostet auf Azure EU) verarbeitet wird.

1.5 Art der Verarbeitung

Die Verarbeitung durch Deepgram erfolgt als transiente Echtzeit-Stream-Verarbeitung (Real-Time Streaming):
  • Audiodaten werden als kontinuierlicher Datenstrom an die Deepgram-API gesendet (WebSocket-Verbindung)
  • Die Verarbeitung erfolgt in Echtzeit im Arbeitsspeicher der Deepgram-Server
  • Das Ergebnis (transkribierter Text) wird innerhalb von Millisekunden an den Auftragnehmer zurückgestreamt
  • Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung der Audiodaten oder Transkripte bei Deepgram nach Abschluss der Echtzeitverarbeitung
  • Deepgram verarbeitet die Daten nicht für Modelltraining oder andere Sekundärzwecke
  • Die Verarbeitungsdauer pro Audiofragment beträgt typischerweise unter 500 Millisekunden

1.6 Häufigkeit und Umfang

  • Verarbeitung erfolgt bei jedem über die Plattform geführten Telefongespräch, bei dem Deepgram als STT-Provider konfiguriert ist
  • Umfang: abhängig von der Anzahl und Dauer der Telefonate des jeweiligen Kunden
  • Typische Gesprächsdauer: 30 Sekunden bis 5 Minuten pro Anruf

1.7 Kategorien betroffener Personen

  • Kontaktpersonen (angerufene Personen): in der Regel geschäftliche Kontakte (B2B), wie Geschäftsführer, Vertriebsleiter oder sonstige Entscheidungsträger in Unternehmen

2. Bewertung der Rechtsordnung des Empfängerlandes (USA)

Die Bewertung der Rechtsordnung der USA entspricht der in TIA Nr. 1 (ElevenLabs) durchgeführten Analyse. Insbesondere gelten die Ausführungen zu FISA Section 702, Executive Order 12333, Executive Order 14086, dem CLOUD Act sowie dem EU-US Data Privacy Framework Angemessenheitsbeschluss gleichermaßen für Deepgram.

2.1 Wahrscheinlichkeitsbewertung eines behördlichen Zugriffs

Die Wahrscheinlichkeit eines behördlichen Zugriffs wird aus denselben Gründen wie bei TIA Nr. 1 als sehr gering eingestuft:
FaktorBewertung
Art der DatenTransiente Audiofragmente — keine persistent gespeicherten Inhalte
Speicherdauer beim DatenimporteurKeine dauerhafte Speicherung — Echtzeitverarbeitung, keine abrufbaren Archive
Art der betroffenen PersonenB2B-Geschäftskontakte in Europa — kein Bezug zu nationaler Sicherheit
Art der GeschäftstätigkeitAutomatisierte Vertriebstelefonate — kein geheimdienstlich relevanter Sektor
Praktische UmsetzbarkeitKeine persistenten Daten vorhanden, die herausgegeben werden könnten
Gesamtbewertung Zugriffswahrscheinlichkeit: SEHR GERING

3. Ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen

3.1 Technische Maßnahmen

MaßnahmeBeschreibung
TransportverschlüsselungAlle Datenübertragungen an Deepgram erfolgen über TLS 1.2+ (HTTPS/WSS). WebSocket-Verbindungen für Echtzeitstreaming sind durchgehend verschlüsselt.
Transiente VerarbeitungAudiodaten werden ausschließlich als Echtzeitstream verarbeitet. Deepgram speichert standardmäßig keine Audiodaten oder Transkripte nach Abschluss der Verarbeitung.
Keine SekundärnutzungDeepgram ist vertraglich verpflichtet, die übermittelten Audiodaten nicht für eigene Zwecke (z. B. Modelltraining, Analyse) zu verwenden.
API-AuthentifizierungZugang über authentifizierte API-Schlüssel, sicher auf EU-Servern des Datenexporteurs gespeichert.
Minimale DatenübermittlungAusschließlich Audiofragmente — keine Telefonnummern, Namen, E-Mail-Adressen oder sonstige identifizierende Metadaten der angerufenen Personen.
Keine Speicherung auf EU-externen EndgerätenDauerhafte Speicherung der Transkripte ausschließlich auf EU-Servern des Datenexporteurs (Azure EU West).

3.2 Organisatorische Maßnahmen

MaßnahmeBeschreibung
Vertragliche VerpflichtungDPA und SCCs mit Deepgram abgeschlossen
Regelmäßige ÜberprüfungHalbjährliche Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen
BenachrichtigungspflichtDeepgram informiert bei behördlichen Anfragen unverzüglich
Aussetzung der ÜbermittlungDatenexporteur kann Übermittlung bei Schutzniveauänderung aussetzen

4. Gesamtbewertung und Ergebnis

4.1 Zusammenfassende Risikobewertung

BewertungskriteriumErgebnis
Schwere des potenziellen EingriffsGering — transiente Audiofragmente ohne dauerhafte Speicherung
Wahrscheinlichkeit eines behördlichen ZugriffsSehr gering
Wirksamkeit der vertraglichen GarantienHoch — SCCs, DPA
Wirksamkeit der technischen MaßnahmenHoch — TLS, transiente Verarbeitung, minimale Daten
Praktische Durchsetzbarkeit von BetroffenenrechtenGewährleistet

4.2 Ergebnis

Die Übermittlung personenbezogener Daten an Deepgram, Inc. (USA) ist unter Berücksichtigung der vertraglichen Garantien und der ergänzenden Maßnahmen mit den Anforderungen der DSGVO vereinbar. Bewertung: ÜBERMITTLUNG ZULÄSSIG

4.3 Auflagen und Bedingungen

Identisch mit TIA Nr. 1 — halbjährliche Überprüfung, Aussetzung bei Änderung der Rahmenbedingungen, unverzügliche Information bei behördlichem Zugriff.

TIA Nr. 3: Cartesia, Inc.

1. Identifizierung der Datenübermittlung

1.1 Datenexporteur

FeldAngabe
NameAnother Side Ventures Free Zone LLC
RolleAuftragsverarbeiter
SitzRas Al Khaimah, VAE
EU-VertreterThomas Bergmann, info@salesfrank.com
Kontakt Datenschutzinfo@salesfrank.com

1.2 Datenimporteur

FeldAngabe
NameCartesia, Inc.
RolleUnterauftragsverarbeiter
SitzUSA
Websitecartesia.ai
DPA abgeschlossenJa — Cartesia Data Processing Agreement
SCCs abgeschlossenJa — Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Modul 3

1.3 Art der übermittelten personenbezogenen Daten

DatenkategorieBeschreibungPersonenbezug
Textdaten (Text-to-Speech)Vom LLM generierter Antworttext, der in Sprache umgewandelt wirdNein — synthetisch generierter Text, enthält keine personenbezogenen Daten der angerufenen Person im engeren Sinne
Wichtiger Hinweis: Cartesia wird ausschließlich für die Sprachsynthese (Text-to-Speech) eingesetzt. Es werden keine Audiodaten der angerufenen Person an Cartesia übermittelt. Die an Cartesia gesendeten Daten bestehen ausschließlich aus KI-generierten Textantworten, die in Sprache umgewandelt werden sollen. Der Personenbezug dieser Daten ist daher minimal bis nicht vorhanden, da die Texte keine direkten personenbezogenen Informationen der angerufenen Person enthalten. Dennoch wird dieses TIA vorsorglich durchgeführt, da der übermittelte Text in seltenen Fällen kontextbezogene Informationen enthalten könnte (z. B. namentliche Ansprache der angerufenen Person im generierten Antworttext).

1.4 Zweck der Übermittlung

Ausschließlich Sprachsynthese (Text-to-Speech): Umwandlung von KI-generierten Textantworten in natürlichsprachliche Audioausgabe für das Telefongespräch.

1.5 Art der Verarbeitung

Transiente Echtzeit-Stream-Verarbeitung:
  • Textdaten werden an die Cartesia-API gesendet
  • Cartesia generiert daraus einen Audiostream, der unmittelbar an den Auftragnehmer zurückgesendet wird
  • Keine dauerhafte Speicherung der Textdaten oder generierten Audiodaten bei Cartesia
  • Verarbeitungsdauer pro Anfrage: typischerweise unter einer Sekunde

1.6 Häufigkeit und Umfang

  • Verarbeitung bei jedem Telefongespräch, bei dem Cartesia als TTS-Provider konfiguriert ist
  • Umfang: abhängig von Anzahl und Dauer der Telefonate

1.7 Kategorien betroffener Personen

  • Indirekt: Kontaktpersonen (angerufene Personen), soweit deren Name oder kontextbezogene Informationen im generierten Antworttext enthalten sind

2. Bewertung der Rechtsordnung des Empfängerlandes (USA)

Die Bewertung entspricht der in TIA Nr. 1 durchgeführten Analyse.

2.1 Wahrscheinlichkeitsbewertung eines behördlichen Zugriffs

Die Wahrscheinlichkeit wird als extrem gering eingestuft — noch geringer als bei TIA Nr. 1 und Nr. 2, da:
FaktorBewertung
Art der DatenKI-generierte Textfragmente — kein unmittelbarer Personenbezug
SpeicherdauerKeine dauerhafte Speicherung
InhaltSynthetische Vertriebsantworten — kein geheimdienstliches Interesse
Praktische RelevanzEs ist kein realistisches Szenario denkbar, in dem US-Behörden an KI-generierten Vertriebsantworten in deutscher Sprache Interesse hätten
Gesamtbewertung Zugriffswahrscheinlichkeit: EXTREM GERING

3. Ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen

3.1 Technische Maßnahmen

MaßnahmeBeschreibung
TransportverschlüsselungTLS 1.2+ für alle API-Aufrufe
Transiente VerarbeitungKeine dauerhafte Speicherung bei Cartesia
Keine SekundärnutzungVertraglich ausgeschlossen
API-AuthentifizierungAuthentifizierte API-Schlüssel, gespeichert auf EU-Servern
Minimaler PersonenbezugÜbermittelt werden ausschließlich KI-generierte Texte — keine Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder sonstige Identifikatoren

3.2 Organisatorische Maßnahmen

MaßnahmeBeschreibung
Vertragliche VerpflichtungDPA und SCCs abgeschlossen
Regelmäßige ÜberprüfungHalbjährlich
BenachrichtigungspflichtBei behördlichen Anfragen
AussetzungBei Schutzniveauänderung

4. Gesamtbewertung und Ergebnis

4.1 Zusammenfassende Risikobewertung

BewertungskriteriumErgebnis
Schwere des potenziellen EingriffsMinimal — KI-generierter Text ohne unmittelbaren Personenbezug
Wahrscheinlichkeit eines behördlichen ZugriffsExtrem gering
Wirksamkeit der GarantienHoch
Wirksamkeit der technischen MaßnahmenHoch

4.2 Ergebnis

Die Übermittlung von Daten an Cartesia, Inc. (USA) ist mit den Anforderungen der DSGVO vereinbar. Aufgrund des minimalen bis nicht vorhandenen Personenbezugs der übermittelten Daten (KI-generierter Text) ist das Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen als vernachlässigbar einzustufen. Bewertung: ÜBERMITTLUNG ZULÄSSIG

TIA Nr. 4: Administrativer Fernzugriff aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

1. Identifizierung der Datenübermittlung

1.1 Beschreibung des Zugriffsszenarios

Die Another Side Ventures Free Zone LLC hat ihren Geschäftssitz in Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate. Autorisiertes Personal des Unternehmens greift von den VAE aus administrativ auf die Plattformsysteme zu, die auf Servern innerhalb der Europäischen Union betrieben werden (Microsoft Azure, Region EU West, Niederlande; Amazon Web Services, Region EU Frankfurt).

1.2 Art des Zugriffs

AspektBeschreibung
ArtAdministrativer Fernzugriff (Remote Administration) — kein systematischer Datentransfer
ZweckSystemverwaltung, Wartung, Fehlerbehebung, Deployment, Monitoring, Kundensupport
HäufigkeitRegelmäßig (täglich), im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs
Zugreifende PersonenAusschließlich autorisiertes internes Personal (Geschäftsführung, Entwicklungsteam) — keine externen Dienstleister
ZugriffsmethodeVerschlüsselte VPN-Verbindung mit Multi-Faktor-Authentifizierung

1.3 Klarstellung: Kein Datentransfer im klassischen Sinne

Es ist wichtig hervorzuheben, dass es sich bei diesem Zugriffsszenario nicht um eine systematische Datenübermittlung in ein Drittland handelt:
  • Alle personenbezogenen Daten verbleiben auf den EU-Servern. Es werden keine Daten in die VAE übertragen, kopiert, heruntergeladen oder dort gespeichert.
  • Der Zugriff erfolgt über einen verschlüsselten Tunnel, durch den die Systeme in der EU administriert werden — vergleichbar mit dem Zugriff eines EU-Mitarbeiters im Homeoffice über VPN.
  • Auf den Endgeräten in den VAE werden keine personenbezogenen Daten persistent gespeichert.
Dennoch wird dieses TIA vorsorglich durchgeführt, da der EDPB (Europäischer Datenschutzausschuss) klargestellt hat, dass auch ein lesender Fernzugriff aus einem Drittland unter bestimmten Umständen als „Übermittlung” im Sinne der DSGVO qualifiziert werden kann.

1.4 Art der potenziell einsehbaren personenbezogenen Daten

DatenkategorieBeschreibung
NutzerdatenName, E-Mail, Telefonnummer der Plattformnutzer (Kunden)
KontaktdatenTelefonnummern, ggf. Namen und weitere vom Kunden hochgeladene Daten der Kontaktpersonen
GesprächsdatenAufzeichnungen, Transkripte, Metadaten
SystemdatenServer-Logs, Performance-Daten, Fehlerprotokolle

2. Bewertung der Rechtsordnung der Vereinigten Arabischen Emirate

2.1 Datenschutzrechtlicher Rahmen

Die VAE haben in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte im Bereich Datenschutz gemacht:
  • Federal Decree-Law No. 45 of 2021 on the Protection of Personal Data (PDPL): Erstes umfassendes Bundesdatenschutzgesetz der VAE, in Kraft getreten am 02.01.2022, mit Durchführungsverordnung (Cabinet Decision No. 111 of 2023) seit 01.01.2024 wirksam. Das Gesetz orientiert sich in wesentlichen Teilen an der DSGVO und enthält Regelungen zu Verarbeitungsgrundsätzen, Betroffenenrechten, Datenschutzbeauftragten und Datenübermittlungen.
  • DIFC Data Protection Law (DIFC Law No. 5 of 2020): Datenschutzgesetz der Freihandelszone Dubai International Financial Centre — nicht direkt anwendbar auf RAK FTZ, aber Indikator für das Datenschutzniveau in den VAE insgesamt.
  • ADGM Data Protection Regulations 2021: Datenschutzregulierung der Freihandelszone Abu Dhabi Global Market — ebenfalls DSGVO-orientiert.

2.2 Behördliche Zugriffsrechte in den VAE

2.2.1 Federal Decree-Law No. 34 of 2021 (Cybercrime Law)

  • Ermöglicht Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf elektronische Daten im Rahmen von Ermittlungen
  • Erfordert in der Regel eine richterliche Anordnung
  • Relevant primär für Straftaten, nicht für allgemeine Überwachung

2.2.2 Telecommunications and Digital Government Regulatory Authority (TDRA)

  • Aufsichtsbehörde für Telekommunikation in den VAE
  • Kann unter bestimmten Umständen Zugriff auf Kommunikationsdaten verlangen
  • Primär auf in den VAE ansässige Telekommunikationsanbieter bezogen

2.2.3 Keine Massenüberwachungsgesetzgebung vergleichbar mit FISA 702

  • Es gibt kein bekanntes VAE-Gesetz, das eine systematische Massenüberwachung ausländischer elektronischer Kommunikation ermöglicht, vergleichbar mit FISA Section 702
  • Die VAE haben keine extraterritoriale Zuständigkeit über in der EU gespeicherte Daten

2.3 Wahrscheinlichkeitsbewertung eines behördlichen Zugriffs

FaktorBewertung
DatenspeicherortAlle Daten werden in der EU gespeichert — VAE-Behörden haben keine direkte technische Zugriffsmöglichkeit auf EU-Server
Art des ZugriffsRein administrativ — kein systematischer Datentransfer, keine lokale Speicherung
Art der GeschäftstätigkeitB2B-SaaS-Plattform für Vertriebsautomatisierung — kein Bezug zu nationaler Sicherheit, Terrorismus oder regulierten Sektoren (Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen)
Rechtsgrundlage für ZugriffVAE-Behörden hätten keine Rechtsgrundlage, den Zugriff auf in der EU gespeicherte Daten zu erzwingen; eine Herausgabeanordnung müsste den Rechtsweg über EU-Behörden nehmen
Art der betroffenen PersonenB2B-Geschäftskontakte in der EU — kein Bezug zu Interessen der VAE-Behörden
Bisherige ErfahrungenKeine bekannten Fälle behördlicher Datenanforderungen in vergleichbaren Szenarien
Gesamtbewertung Zugriffswahrscheinlichkeit: SEHR GERING

3. Ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen

3.1 Technische Maßnahmen

MaßnahmeBeschreibung
VPN mit End-to-End-VerschlüsselungJeder Fernzugriff auf die EU-Produktivsysteme erfolgt ausschließlich über eine verschlüsselte VPN-Verbindung. Die Verschlüsselung erfolgt durchgehend vom Endgerät bis zum EU-Server. Dritte — einschließlich Internetdienstanbieter in den VAE — können weder den Inhalt der übertragenen Daten noch die Art der aufgerufenen Systeme einsehen.
Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)Jeder administrative Zugriff erfordert neben dem Passwort einen zweiten Authentifizierungsfaktor (z. B. TOTP, Hardware-Key). Dies schützt vor unbefugtem Zugriff selbst bei Kompromittierung eines Passworts.
Keine lokale DatenspeicherungEs werden keine personenbezogenen Daten auf Endgeräten in den VAE gespeichert, heruntergeladen, exportiert oder zwischengespeichert. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über die verschlüsselte Verbindung; nach Ende der Sitzung verbleiben keine Daten auf dem Endgerät.
Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC)Administrativer Zugriff ist durch ein striktes Rollenkonzept beschränkt. Nicht jeder Mitarbeiter hat Zugriff auf alle Datenkategorien. Der Zugriff auf personenbezogene Daten (z. B. Gesprächsaufzeichnungen) ist auf ein Minimum beschränkt und erfolgt nur, wenn dies für den Betrieb oder Support erforderlich ist (Need-to-Know-Prinzip).
Vollständige ZugriffsprotokollierungSämtliche administrativen Zugriffe auf die Produktivsysteme werden vollständig protokolliert (Zeitpunkt, Benutzer, IP-Adresse, durchgeführte Aktionen). Die Protokolle werden revisionssicher auf den EU-Servern gespeichert und können im Rahmen von Audits eingesehen werden.
GerätesicherheitDie für den Fernzugriff verwendeten Endgeräte unterliegen internen Sicherheitsrichtlinien (Festplattenverschlüsselung, aktuelle Betriebssystem-Updates, Bildschirmsperre, keine Installation nicht autorisierter Software).
Automatische SitzungstrennungVPN- und Systemsitzungen werden nach einer definierten Inaktivitätsperiode automatisch getrennt, um unbefugten Zugriff durch unbeaufsichtigte Endgeräte zu verhindern.

3.2 Organisatorische Maßnahmen

MaßnahmeBeschreibung
VertraulichkeitsverpflichtungAlle Mitarbeiter mit Zugriff auf personenbezogene Daten sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Sensibilisierung und SchulungRegelmäßige Schulung zu Datenschutz, Informationssicherheit und sicherem Umgang mit Fernzugriff.
ZugriffsüberprüfungRegelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Zugriffsberechtigungen — Entzug bei Aufgabenänderung oder Ausscheiden.
Incident-ResponseDokumentierter Prozess für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen, einschließlich Meldung an betroffene Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden.
EU-VertreterBenennung eines EU-Vertreters gemäß Art. 27 DSGVO (Thomas Bergmann, info@salesfrank.com) als direkte Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörden innerhalb der EU.

4. Gesamtbewertung und Ergebnis

4.1 Zusammenfassende Risikobewertung

BewertungskriteriumErgebnis
Art des ZugriffsAdministrativer Fernzugriff — kein systematischer Datentransfer
DatenspeicherortAusschließlich EU — keine Daten in den VAE
Schwere des potenziellen EingriffsGering — lesender Zugriff über verschlüsselten Tunnel, keine lokale Speicherung
Wahrscheinlichkeit eines behördlichen ZugriffsSehr gering — kein Zugriff auf EU-Server möglich, keine relevante Geschäftstätigkeit für VAE-Behörden
Datenschutzgesetzgebung VAEBundesweites Datenschutzgesetz (PDPL 2021) vorhanden, DSGVO-orientiert
Wirksamkeit der technischen MaßnahmenSehr hoch — VPN, MFA, RBAC, keine lokale Speicherung, Protokollierung
Wirksamkeit der organisatorischen MaßnahmenHoch — Vertraulichkeitspflicht, Schulung, EU-Vertreter
Praktische Durchsetzbarkeit von BetroffenenrechtenGewährleistet — über EU-Vertreter und Plattform-Dashboard

4.2 Ergebnis

Der administrative Fernzugriff aus den VAE auf die in der EU gespeicherten und verarbeiteten Daten ist unter Berücksichtigung der implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen mit den Anforderungen der DSGVO vereinbar. Die Bewertung stützt sich insbesondere auf folgende Kernargumente:
  1. Keine Datenübermittlung im materiellen Sinne: Alle personenbezogenen Daten verbleiben auf EU-Servern. Es werden keine Daten in die VAE übertragen, kopiert oder dort gespeichert. Der Zugriff ist funktional vergleichbar mit dem Fernzugriff eines Mitarbeiters innerhalb der EU über VPN.
  2. Umfassende technische Absicherung: Die Kombination aus VPN-Verschlüsselung, MFA, RBAC, Zugriffsprotokollierung und dem Verbot lokaler Datenspeicherung stellt sicher, dass selbst im theoretischen Fall eines behördlichen Zugriffs auf das Endgerät keine personenbezogenen Daten kompromittiert werden können.
  3. Geringes behördliches Zugriffsrisiko: Die VAE verfügen über keine extraterritoriale Zuständigkeit über EU-Server. Die Geschäftstätigkeit (B2B-SaaS für Vertriebsautomatisierung) ist für VAE-Behörden nicht von Interesse. Die VAE haben ein bundesweites Datenschutzgesetz (PDPL 2021) erlassen, das sich an der DSGVO orientiert.
  4. EU-Vertreter benannt: Gemäß Art. 27 DSGVO ist ein Vertreter in der EU benannt, der als direkte Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörden dient.
Bewertung: ZUGRIFF ZULÄSSIG

4.3 Auflagen und Bedingungen

  • Planmäßige Überprüfung spätestens im September 2026.
  • Bei wesentlichen Änderungen der VAE-Gesetzgebung oder der Zugriffsmodalitäten wird das TIA unverzüglich aktualisiert.
  • Bei Bekanntwerden eines behördlichen Zugriffs auf die Systeme werden die betroffenen Auftraggeber unverzüglich informiert.


Anhang: Methodik und Referenzen

Angewandte Methodik

Die vorliegenden Transfer Impact Assessments wurden auf Grundlage der folgenden Leitlinien und Empfehlungen erstellt:
  1. EDPB Recommendations 01/2020 on measures that supplement transfer tools to ensure compliance with the EU level of protection of personal data (Version 2.0, adopted on 18 June 2021)
  2. EDPB Recommendations 02/2020 on the European Essential Guarantees for surveillance measures
  3. Schrems II — Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 16.07.2020, Rs. C-311/18 (Data Protection Commissioner / Facebook Ireland und Schrems)
  4. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission vom 04.06.2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer
  5. Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Europäischen Kommission vom 10.07.2023 zum EU-US Data Privacy Framework

Überprüfungsintervall

Alle Transfer Impact Assessments werden mindestens halbjährlich überprüft sowie anlassbezogen bei:
  • Änderungen der Gesetzgebung im Empfängerland
  • Änderungen der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter
  • Aufhebung oder Änderung von Angemessenheitsbeschlüssen
  • Bekanntwerden behördlicher Zugriffe auf vergleichbare Dienste
  • Wesentlichen Änderungen der Art oder des Umfangs der Datenverarbeitung

Another Side Ventures Free Zone LLC Al Shohada Road, Ras Al Khaimah, VAE EU-Vertreter: Thomas Bergmann, info@salesfrank.com Datum der Erstellung: März 2026 Nächste planmäßige Überprüfung: September 2026